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BGH, 30.04.1953 - 5 StR 966/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.04.1953 - 5 StR 973/52
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Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 5 StR 966/52
Die listenmäßige Aufzählung der Vorstrafen genügt nicht (BGH 5 StR 973/52 vom 16.4.53). - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 5 StR 966/52
Ein Gewohnheitsverbrecher ist, wie schon ausgeführt, gefährlich, wenn im Zeitpunkt der Hauptverhandlung eine bestimmte, nahe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß er auch in Zukunft durch weitere aus seinem Hange entspringende Straftaten den Rechtsfrieden erheblich stören werde (vgl. BGHSt 1, 94). - BGH, 14.06.1951 - 3 StR 257/51
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Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 5 StR 966/52
Sie erfaßt jedoch auch den Strafausspruch, weil der Angeklagte als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher nach § 20 a StGB verurteilt worden ist (vgl. BGH 3 StR 81/50 vom 6.3.51 und 3 StR 257/51 vom 14.6.51). - RG, 11.10.1938 - 4 D 677/38
Welche Zeitpunkte sind für die Fragen maßgebend, ob der Angeklagte ein …
Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 5 StR 966/52
Die Strafkammer geht allerdings mit Recht davon aus, daß die Gefährlichkeit des Gewohnheitsverbrechers nach der Sachlage zur Zeit der Hauptverhandlung, die Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung zum Schütze der öffentlichen Sicherheit jedoch nach dem Ende der Strafverbüßung zu beurteilen ist (vgl. RGSt 72, 356).
- BGH, 01.10.1953 - 5 StR 401/53
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Denn die Anfechtung des Urteils wegen der Sicherungsverwahrung ergreift grundsätzlich die ganze Straffrage (so BGH 3 StR 257/51 vom 14.6.1951 im Anschluß an RGSt 68, 385 und BGH 5 StR 966/52 vom 30.4.1953).Die listenmäßige Aufzählung der Vorstrafen genügt nicht (BGH 5 StR 973/52 vom 16.4.1953 und 5 StR 966/52 vom 30.4.1953), auch wenn die Angeklagte schon sehr häufig vorbestraft ist.
- BGH, 08.01.1965 - 2 StR 511/64
Anwendung der Sicherungsverwahrung - Anordnung der Sicherungsverwahrung bei …
Sie ergeht dann unter der stillschweigenden Voraussetzung, daß dieser den Augenblick der Vollziehbarkeit der Anordnung erlebt (vgl. RGSt 77, 380, 381; BGH Urteil vom 30. April 1953 - 5 StR 966/52). - BGH, 06.06.1955 - 3 StR 119/55
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Zwar mag eine gewisse tatsächliche Vermutung dafür sprechen, dass der Gewohnheitsverbrecher, dessen Gefährlichkeit für den Zeitpunkt der Hauptverhandlung festgestellt ist, auch nach der Stradfverbüssung noch gefährlich sein wird (BGH 5 StR 966/52 vom 30. April 1953). - BGH, 26.06.1958 - 4 StR 182/58
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Bei der Gesamtwürdigung der Taten ist grundsätzlich eine wenigstens kurze Darstellung der in den früheren Urteilen festgestellten Sachverhalte erforderlich (5 StR 966/52 vom 30.4.1953). - BGH, 07.12.1954 - 5 StR 566/54
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Die Begründung, die die Strafkammer für die Sicherungsverwahrung gibt, entspricht zwar äußerlich nicht den Anforderungen, die die Rechtsprechung in aller Regel für die Bejahung der Voraussetzungen der §§ 20 a, 42 e StGB aufgestellt hat (vgl u.a. BGHSt 1, 94) Bei der Gesamtwürdigung der Taten eines Angeklagten ist in der Regel insbesondere eine kurze Darlegung der in den früheren Urteilen festgestellten Sachverhalte nicht zu entbehren (5 StR 966/52 vom 30.4.1953).